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Fasnacht und die Rechtslage bei Street Photography | FOTOFREITAG

Durch meinen Auslandsaufenthalt im letzten Jahr, entging mir leider die 5. Jahreszeit und somit der ganze Trubel um Verkleidung, Bälle und Umzüge. Also wollte ich mir nun für diese Fasnacht vornehmen, mit meiner Kamera durch die bunt geschmückten Straßen zu ziehen.

Am Schmotzigen Dunstig machte ich mich dann spontan auf zum Kinderumzug. Dort konnte ich einige wirklich tolle Momente einfangen. Besonders all die kleinen Kinder in den traditionellen Kleidchen machten richtig was her.

Dann kam ich auf die Idee, mich doch mal zu informieren, wie die rechtliche Lage in so einem Fall denn aussieht – könnte man natürlich auch vorher machen, aber dann wär´s ja langweilig! In London war das ganze mit der Streetfotografie in der Hinsicht doch etwas einfacher gestrickt. Solange ich die Fotos nicht für Werbezwecke oder dergleichen verwende, kann ich diese, auch ohne Einverständnis der betroffenen Personen, veröffentlichen.

Informiere dich hierzu und zu all dem Nachfolgenden jedoch bitte genauer bei einer ausführlichen und verlässlichen (juristischen) Quelle!

Fasnacht & die Rechtslage bei Street Fotografie

In Deutschland sieht das ganze leider etwas komplizierter aus. Ich hatte eigentlich gedacht, dass bei einer Veranstaltung eines Umzuges, wie sie an Fasnacht stattfinden, sich das Recht am eigenen Bild aufhebt oder dadurch in irgendeiner Form abgeschwächt oder eingegränzt wird.

Teils scheint dies auch der Fall zu sein. Tragen die Personen im Bild zudem Masken, so kann dieses getrost veröffentlicht werden. Solange die Personen nicht erkennbar sind solle dies Grundsätzlich möglich sein.

Jedoch war das bei dem Kinderumzug nur teilweise der Fall, denn die Narren mit Masken kamen alle erst gegen Ende. Da ich aus Zeitgründen nur den Anfang mit ansehen konnte, habe ich leider die ganzen maskentragenden Narros und Hexen verpasst. An sich hatte ich ja auch schon viele Tolle Fotos gemacht, so dass ich relativ zufrieden früher gehen konnte – ich hatte dank meiner Naivität ja keine Ahnung, dass ich den Großteil dieser Bilder nicht verwenden könnte/würde.

Fasnacht & die Rechtslage bei Street Fotografie

Wie steht es also mit dem Gesetz?

Vorneweg möchte ich anmerken, dass ich diese Frage hier nicht fachkompetent beantworten kann, da ich keinerlei juristische Bildung habe. Sondern vielmehr berichte, wie sich meine Suche im Web gestaltete, und was ich dabei in Erfahrung bringen konnte.

Einige Quellen bei meiner Suche besagten, dass ein Umzug an der Fasnacht, frei von dem Recht am eigenen Bild sei. Andere wiederum, dass man trotzdem noch ein Einverständnis bräuchte. Das Einverständnis kann dann aber auch so aussehen, dass die betroffene Person dich und die Tatsache, dass du gerade ein Foto von ihm oder ihr machst, registriert hat und dann keinen Einwand dagegen erhebt.

Die Quellen sind mir in diesem Fall dann aber doch zu wage, als dass ich die Fotos unmaskierter Narren, ganz besonders Kinder, ohne eine Einverständniserklärung im Internet veröffentlichen möchte. Ich habe mir inzwischen schon stundenlang den Kopf über irgendwelchen juristischen und anderswie zusammengetragenen Texten zerrissen. Daher bin ich nun zu dem Schluss gekommen, vorsichtshalber lieber auf der sicheren Seite zu bleiben.

Fasnacht & die Rechtslage bei Street Fotografie

Mag sein, dass ich in diesem Fall etwas zu übervorsichtig bin, doch bevor ich mir nicht wirklich zu 100 Prozent sicher bin, dass ich damit keine Rechte der Umzugsteilnehmer oder zuschauender Passanten verletze, werde ich die Fotos nicht im Internet veröffentlichen, besonders da es sich hierbei um größtenteils Minderjährige handelt. Also muss es halt so gehen!

Fasnacht & die Rechtslage bei Street Fotografie

Ich möchte hier auch noch einmal anmerken, dass dieser Artikel nicht als verlässliche Quelle zu erachten ist, da ich die Umstände und Rechtslagen nur sehr grob zusammengefasst und in meiner Eigeninterpretation wiedergegeben habe.

Wenn du dich genauer informieren möchtest, kann ich die nachfolgenden Links empfehlen:

https://fokussiert.com/2017/03/01/recht-am-eigenen-bild-risiko-in-der-streetfotografie/

https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen

Wikipedia Recht am eigenen Bild (Deutschland) (Übersicht: Recht am eigenen Bild)

§201a StGB (Erstellung von Bildern)

§22 KunstUrhG (Veröffentlichung von Bildern)

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2 Comments

  • Reply Sophie 18. Februar 2018 at 21:59

    Liebe Salo,

    vielen Dank für deinen lieben Kommentar. 🙂
    So einen Damals/Heute Vergleich meiner Fotos habe ich noch nie gemacht auf meinem Blog, wäre aber definitiv mal eine Idee! In Zukunft möchte ich sowieso Kunst und Fotografie wieder mehr mit einbringen auf meinem Blog, da habe ich schon einiges geplant, wäre vielleicht ein guter Anlass zu so einem Post! 🙂

    Interessant, dass du in deinem Post den rechtlichen Teil aufgreifst – „Gruppenfotos“ bzw. Fotos von einer Menschenmenge sind ja in der Regel kein Problem, aber bei Portraits oder Nahaufnahmen kann das schon eins werden. Wir haben das Thema in meiner Ausbildung ganz kurz angeschnitten, aber genau wie du bin ich da auch immer lieber vorsichtig!

    Ganz liebe Grüße und einen schönen Start in die Woche
    Sophie

    • Reply Salo♥ 2. März 2018 at 12:27

      Liebe Sophie,

      Oh da bin ich aber schon sehr gespannt! 🙂

      Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende dir!

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